Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und BIKE&FEEL zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a -m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Da es sich bei BIKE&FEEL um einen Gelegenheitsreiseveranstalter gemäß § 4 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) handelt, gelten die §§ 4 – 8 BGB-InfoV nicht.
2.1 Durch die Reiseanmeldung bietet der Kunde BIKE&FEEL den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.
2.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von BIKE&FEEL nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von BIKE&FEEL hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
2.3 Orts- und Hotelprospekte, die nicht von BIKE&FEEL herausgegeben werden, sind für BIKE&FEEL und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von BIKE&FEEL gemacht wurden.
2.4 Die Buchung kann schriftlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt BIKE&FEEL den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.
2.5 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.6 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von BIKE&FEEL zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
2.7 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von BIKE&FEEL vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von BIKE&FEEL vor, an das BIKE&FEEL für die Dauer von drei Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist BIKE&FEEL die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
2.8. Der Reiseanmelder muss BIKE&FEEL umgehend benachrichtigen, wenn die Reisedokumente nicht spätestens 10 Tage vor Reiseantritt eingegangen sind. In diesem Fall wird BIKE&FEEL, die vollständige Bezahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente umgehend zusenden.
3.1 Innerhalb 14 Tage nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung laut Ausschreibung fällig. Die Restzahlung inklusive aller BIKE&FEEL - und Versicherungsleistungen wird 14 Tage vor Reisebeginn fällig.
3.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist BIKE&FEEL berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit anfallenden Rücktrittskosten. Die vollständige Bezahlung des Reisepreises ist entsprechend auch Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen.
4.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von BIKE&FEEL nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 4.3. BIKE&FEEL ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
4.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BIKE&FEEL in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von BIKE&FEEL über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber BIKE&FEEL unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert BIKE&FEEL den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BIKE&FEEL, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3 BIKE&FEEL hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt nach Staffelung berechnet ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30%, ab 14. bis 3. Tag vor Reiseantritt 60%, ab 2. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises
5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, BIKE&FEEL nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
5.5 BIKE&FEEL behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist BIKE&FEEL verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6 Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht.
6.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5ff zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. BIKE&FEEL wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
BIKE&FEEL kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
b) in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist spätestens am 30. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat BIKE&FEEL unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
BIKE&FEEL kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von BIKE&FEEL nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt BIKE&FEEL, so behält BIKE&FEEL den Anspruch auf den Reisepreis; BIKE&FEEL muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die BIKE&FEEL aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
10.1 Mängelanzeige Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, BIKE&FEEL einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel BIKE&FEEL an dessen Sitz zur Kenntnis zu gegeben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. von BIKE&FEEL wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
10.2 Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, für BIKE&FEEL erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er BIKE&FEEL zuvor eine angemessene Frist zur Leistung von Abhilfe zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von BIKE&FEEL verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für BIKE&FEEL erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
10.3 Gepäckverlust und Gepäckverspätung Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust gegenüber BIKE&FEEL binnen 3 Tagen zu erstatten.
10.4 Schadensminderungspflicht Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er BIKE&FEEL auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
10.5 Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt in der Verantwortung des Reiseteilnehmers. Jeder Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, den gesundheitlichen Anforderungen der Reise gewachsen zu sein. Auch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich.
10.6 Gesundheitliche Voraussetzungen Mit der Anmeldung bestätigt der Kunde, dass er gesund ist, ihm keine Herz-, Kreislauferkrankungen oder schwere Erkrankungen der Atemwege bekannt sind. Eventuelle schwere Allergien oder gesundheitliche Beeinträchtigungen sind bei Reisebuchung anzugeben.
11.1 Die vertragliche Haftung von BIKE&FEEL für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit BIKE&FEEL für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2 Die deliktische Haftung von BIKE&FEEL für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
11.3 BIKE&FEEL haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von BIKE&FEEL sind. BIKE&FEEL haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von BIKE&FEEL ursächlich geworden ist.
11.4 Bei allen Transporten gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Unternehmens.
12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber BIKE&FEEL unter der nachfolgend / vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
12.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung nach Ziffer
12.1. beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Schweben zwischen dem Kunden und BIKE&FEEL Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder BIKE&FEEL die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13.1 BIKE&FEEL wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
13.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn BIKE&FEEL schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
13. BIKE&FEEL haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass BIKE&FEEL eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und BIKE&FEEL findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen BIKE&FEEL im Ausland für die Haftung von BIKE&FEEL dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
16.1 Der Kunde kann BIKE&FEEL nur an dessen Sitz verklagen.
16.2 Für Klagen von BIKE&FEEL gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von BIKE&FEEL vereinbart.
16.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und BIKE&FEEL anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:
“§ 651j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.”
(Organisation und Durchführung durch BIKE&FEEL)
AGB Club&Feel
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 02. Februar 2018)
Teilnahmevorrausetzung:
Mit der Anmeldung zu “ Club&Feel ” bestätigt der Teilnehmer, dass er gesund ist, ihm keine Herz-, Kreislauferkrankungen oder schwere Erkrankungen der Atemwege bekannt sind. Eventuelle schwere Allergien sind bei der Buchung anzugeben. Sollten bei der Leistungsdiagnostik oder später bei Veranstaltungen gesundheitliche Probleme bekannt werden, so kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Aktion ausschließen.
Im “ Club&Feel ” können nur Teilnehmer mit technisch einwandfreier Ausrüstung (Fahrräder, Helm, Bekleidung..) antreten. Teilnehmer die erkennbar nicht diesen Voraussetzungen entsprechen, können vom verantwortlichen Gruppenleiter ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Sie können bis zu dem Zeitpunkt ausgeschlossen werden, bis der Teilnehmer sich ein Rennrad besorgt hat. Bis dahin hat er keinen Anspruch auf Erstattung des Preises.
Aus organisatorischen Gründen halten wir uns eine Mindestteilnehmerzahl bei unseren Ausfahrten vor!
Helmpflicht: Auf allen Club&Feel –Touren und Radsport-Veranstaltungen besteht aus Sicherheitsgründen Helmpflicht. Teilnehmer ohne geeigneten Helm müssen sich bei erster Gelegenheit vor Ort einen Helm kaufen. Bis zu dem Zeitpunkt haben Sie kein Anrecht auf Teilnahme am Programm.
Vertragsabschluss: Mit der Anmeldung im “ Club&Feel ” bietet der Teilnehmer Bike&Feel verbindlich den Abschluss eines Vertrages, unter Anerkennung der Bedingungen, an. Die Anmeldung kann via Online-Formular oder schriftlich (auch per E-Mail) erfolgen.
Der Teilnehmer steht für alle Vertragsverpflichtungen aller mit aufgeführten Teilnehmern ein wie für seine Eigenen. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung von Bike&Feel zustande. Enthält die Bestätigung unzumutbare Änderungen, so ist der Teilnehmer berechtigt innerhalb von 10 Tagen eine ausdrückliche und schriftliche Nichtannahme zu erklären. Erfolgt diese nicht, wird der Vertrag gültig.
Leistungen und Preisänderungen: Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Bestätigung auf der Grundlage der jeweils gültigen Ausschreibung. Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Bike&Feel behält sich Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss aus wichtigem Grund vor. Insbesondere sind das Programm- oder Tourenanpassungen aufgrund äußerer Umstände oder Gruppenleistungsfähigkeit.
Bezahlung: Der Teilnehmerbetrag wird ausschließlich vom jeweiligen Konto des Teilnehmers abgebucht. Dafür wird eine Abbuchungsermächtigung bei Vertragsbeginn – spätestens mit der ersten empfangenen Leistung verbindlich vereinbart. Der Betrag wird einmalig erhoben, nach Saisonstart auch monatlich. Zahlungen aus dem Ausland verstehen sich für Bike&Feel spesenfrei. Die banküblichen Spesen und Gebühren sind vom Teilnehmer zu tragen.
Bildrechte: Sämtliche Fotos und Videos, die von den Teilnehmern während “ Club&Feel ” Veranstaltungen gemacht werden, darf Bike&Feel für werbliche oder redaktionelle Zwecke nutzen, ohne den Teilnehmer bei jeder Veröffentlichung nochmals ausdrücklich darum zu bitten.
Datenschutz: Bei einer Anmeldung sind vom Teilnehmer personenbezogene Daten anzugeben. Durch das Absenden der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die für die Anmeldung abgegebenen Daten nur zum Zwecke der Leistungsdiagnostik oder Buchung im Rahmen einer Veranstaltung weitergegeben werden. Bike&Feel wird die personenbezogenen Daten der Teilnehmer insbesondere nicht unbefugt an Dritte weitergeben.
Widerrufsrecht: Der Teilnehmer kann die Vertragserklärung, wenn sie über das Internet oder per E-Mail geschlossen wurde, innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an: Bike&Feel.
Allgemeines: Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen das ihm Zumutbare zu leisten um eventuelle Schäden zu vermelden oder gering zu halten. Beanstandungen sind den Trainern von Bike&Feel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ansprüche wegen nicht vertragsmäßig erbrachter Leistungen sind innerhalb eines Monats nach Beendigung schriftlich gegenüber Bike&Feel zu erklären. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge
Veranstalter
BIKE&FEEL
Rainer Leiprecht
Leibnizstraße 6
88074 Meckenbeuren
Kontakt
Telefon: 07542-22664
Mobil: 0151 - 12101031
E-Mail: info@bikeandfeel.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE226584539
Stand Februar 2014